Die lokale Tourismusindustrie und der Gouverneur haben eine Reihe von „Svalbard Verhaltensregeln“ aufgestellt. Diese beschreiben, wie sich die Behörden und die Tourismusindustrie das Verhalten der Besucher auf Spitzbergen wünschen:
Schutzbestimmungen
Die Natur in Svalbard ist extrem empfindlich, und selbst kleine Eingriffe können dauerhafte Schäden verursachen. Daher wurde für Svalbard ein eigenes Umweltschutzgesetz verabschiedet. Der Zweck des Umweltschutzgesetzes von Svalbard und der dazugehörigen Verordnungen ist es unter anderem, die Erhaltung der empfindlichen natürlichen Umwelt von Svalbard und der vielen wertvollen Kulturerbestätten zu gewährleisten.
Tourismus und Reisen
Reisen auf Spitzbergen unterliegen Vorschriften, die dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kulturdenkmäler dienen und die Sicherheit der Reisenden gewährleisten sollen. Für Reiseveranstalter, Reiseveranstalter und Touristenschiffe gelten besondere Regeln, die unter anderem bedeuten, dass der Veranstalter für die Sicherheit der Reisenden verantwortlich ist und dafür sorgt, dass die Reisenden über Gesetze und Vorschriften informiert sind und diese einhalten. Darüber hinaus müssen Reiseveranstalter den Gouverneur von Svalbard vor jeder Saison über ihre Reisevorbereitungen informieren und über eine Versicherung verfügen, die Rettungsaktionen und ähnliche Hilfeleistungen abdeckt.
Wenn Sie eine Reise auf eigene Faust unternehmen und planen, außerhalb des Verwaltungsgebiets 10 (die zentralen Teile Spitzbergens) zu fahren, müssen Sie dies dem Gouverneur melden. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Land- als auch für den Seetransport und wird auf separaten Formularen angegeben. Wenden Sie sich rechtzeitig an den Gouverneur von Svalbard. Sie müssen außerdem eine Such- und Rettungsversicherung oder eine Bürgschaft für die Reise abschließen.
Die Umweltschutzgesetze sehen einige Einschränkungen für das Reisen in Spitzbergen vor. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, motorisierte Fahrzeuge auf blankem Boden zu benutzen, und Schneemobilfahren ist nur in bestimmten Gebieten erlaubt. In den Vogelschutzgebieten und in einigen anderen geschützten Gebieten ist der Verkehr geregelt oder verboten. Für das Zelten gelten besondere Regeln. Machen Sie sich mit den Umweltschutzgesetzen in Svalbard vertraut, insbesondere bevor Sie auf eigene Faust eine Reise unternehmen.
Svalbard ist ein Juwel in der Arktis. Die Natur und die kulturellen Artefakte geben den Ton an, und wir möchten, dass das auch so bleibt. In diesem Sinne werden die Besucher von Svalbard aufgefordert, „TAKE CARE OF SVALBARD“.
Svalbard Verhaltensregeln
1. Entsorgen Sie keinen Müll in der Natur. Hinterlassen Sie keine bleibenden Spuren.
2. Stören Sie keine Tiere und Vögel. Denken Sie daran, dass Sie der Gast sind.
3. Pflücken Sie keine Blumen. Achten Sie auf die Vielfalt.
4. Zerstören oder entfernen Sie keine Kulturdenkmäler. Alle Spuren von Menschen aus der Zeit vor 1946 sind geschützte Kulturdenkmäler.
5. Es ist verboten, Eisbären anzulocken, zu verfolgen oder anderweitig aktiv nach ihnen zu suchen, so dass sie gestört werden oder eine Gefahr für Menschen oder Eisbären entstehen kann.
6. Verlassen Sie die Siedlungen nicht ohne Ihre eigene Waffe und Erfahrung im Umgang mit ihr.
7. Nehmen Sie Rücksicht auf andere.
8. Setzen Sie sich mit dem Gouverneur in Verbindung, wenn Sie alleine auf eine längere Reise gehen. Es ist obligatorisch, Reisen über große Teile Spitzbergens zu melden.
9. Machen Sie sich mit den Gesetzen und Vorschriften vertraut, die für Reisen und Aktivitäten in Svalbard gelten.
10. In Ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Umwelt empfehlen wir organisierte Reisen.
[blockquote align=“right“]Niemand kann der unsichtbare Tourist sein
– aber wir würden uns freuen, wenn Sie es versuchen.[/blockquote]